
Horst Heiner Hellge, Jahrgang 1937, studierte ab 1955 zunächst Sprachwissenschaften an der Universität Cambridge (GB) und anschließend in Deutschland Rechtswissenschaft und in Frankreich Romanistik. Es folgten Assessorexamen und Promotion in Hamburg und eine Tätigkeit als Rechtsanwalt. Parallel dazu war er wissenschaftlicher Mitarbeiter der Kommission der Europäischen Gemeinschaft in Brüssel, bevor er in Hamburg 1971 Notar wurde. Seine Arbeitsschwerpunkte waren das Gesellschafts-, Immobilien- und Erbrecht, das Internationale Privatrecht sowie notarielles Berufsrecht.
Seit 1973 versah er zahlreiche nationale und internationale Funktionen im Dienste der Bundesnotarkammer und der Internationalen Union des Lateinischen Notariats. Horst Heiner Hellge war Mitglied des Ausschusses für Internationale Angelegenheiten der Bundesnotarkammer sowie des Rechtsausschusses der Internationalen Union des Lateinischen Notariats.